Bebauungsplan „Solarpark Steinreuth“

Im Rahmen des angestrebten Teilflächennutzungsplans für Solarenergiegewinnung (2. Änderung) hat die Gemeinde Kirchendemenreuth am 12.09.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Flur nördlich des Ortsteiles Steinreuth aufzustellen.

Der Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde vom Gemeinderat am 06.03.2023 gebilligt. Er beschreibt ein Sondergebiet für eine künftige Solarflächennutzung in der Flur bei Steinreuth. Die Planunterlagen stehen unter Downloads zur Verfügung und sind im Entwurfsstadium noch nicht rechtsverbindlich. Stellungnahmen können während der folgenden Anhörungsfrist (frühzeitige Beteiligung) bevorzugt per E-Mail an bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post oder Fax an 09602 / 94 30 45) oder auch mündlich zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, Zimmer 13, abgegeben werden: 20. März 2023 – 21. April 2023. Die Einsichtnahme in die Papierversion ist außerdem während der Auslegung möglich in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) oder im Gemeindezentrum Kirchendemenreuth. Bitte beachten Sie hierzu die jeweils geltenden Sprechzeiten.

 

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