Baugebiete im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab

Die Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab besteht aus fünf Landgemeinden rings um die Kreisstadt Neustadt a.d.Waldnaab, sowie im Osten des Oberzentrums Weiden i.d.OPf.

Diese bevorzugte Lage hält die Wege zur Arbeitsstelle, Einkauf oder Kultureinrichtungen kurz und vergleichsweise günstig. Unsere Gemeinden gehen mit der Zeit und ermöglichen auf ihren Wohnbauflächen vielfältige Bauformen, sowie moderne Glasfaserinternetanschlüsse. Zudem kann bei den Grunderwerbskosten immer noch der eine oder andere Euro gegenüber dem städtischen Preisniveau eingespart werden.

Bereits jetzt bieten wir wieder neue Bauplätze zum Wohnen an. Informieren Sie sich auf den jeweiligen Websites unserer Mitgliedsgemeinden (Startseite – Mitgliedsgemeinden) oder lassen Sie sich bei uns beraten.

Unsere Bauberatung erfolgt überwiegend elektronisch per E-Mail oder per Telefon. Gerne können Sie auch persönlich bei uns vorbeischauen und sich aus erster Hand informieren. Nähere Daten zu derzeit freien Baugrundstücken oder Preisen können wegen der laufenden Aktualität nicht auf dieser Seite angegeben werden. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Ansprechpartner Bauplatzbetreuung:

Herr Krey, Tel. 09602 / 94 30-14 oder -15, poststelle@vgem-neustadt.de oder rkrey@vgem-neustadt.de

 

Information zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren

Im Rahmen der kommunalen Planungshoheit verarbeitet die Gemeinde Daten zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren. Hierzu werden Planerfordernis, Auswirkungen der Planung und eine gerechte Abwägung öffentlicher wie privater Belange durchgeführt (Baugesetzbuch - BauGB). Soweit abwägungsrelevante Belange betroffen sind, können diesbezüglich auch personenbezogene Daten erhoben werden. Notwendige Datenerhebungen erfolgen entweder durch die verfahrensführende Gemeinde selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte. Dies geschieht über Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsverfahrens nach BauGB. Auch Adressdaten (Name, Anschrift, sonstige Kontaktdaten) können hierzu erforderlich sein, um eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses zu ermöglichen. Die Datenerhebung dient daher zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlagen: Art. 6, 4 BayDSG, Fachgesetz BauGB.

Empfänger personenbezogener Daten können sein: Gemeinderat, Ortsteilgremien im Rahmen des Abwägungsprozesses, Höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln, Gerichte zur Wirksamkeitsüberprüfung, von der Gemeinde zur Verfahrensdurchführung beauftragte Dritte.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Hierfür gibt es gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Auf die Auskunftsrechte, Löschung, Übertragbarkeit von Daten usw. gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird hingewiesen.

Kontaktdaten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab:

poststelle@vgem-neustadt.de , Tel. 09602 / 94 30 0